Nora Christ ist seit dem 1. Januar 2018 als Syndikus-Anwältin beim BDS Bayern tätig. An vier Tagen die Woche beantwortet sie Mitgliedern unternehmensrechtliche Fragen und bietet eine kostenfreie juristische Erstberatung an. Die „erste Hilfestellung“ ist im Mitgliedsbeitrag inkludiert und beinhaltet ebenfalls eine Unterstützung bei der Formulierung rechtlicher Schreiben sowie der Prüfung einzelner Vertragsklauseln.
Frau Christ, was sind Ihre Kerntätigkeiten beim BDS Bayern?
Ich biete eine kostenfreie rechtliche Erstberatung an und bin schwerpunktmäßig für die Mitgliederberatung zuständig. Das bedeutet, dass sich Selbstständige mit konkreten juristischen Einzelfallfragen an mich wenden können. Wenn sich Mitglieder mit einem Problem bei mir melden, versuche ich schnellstmöglich zu reagieren, damit es nicht zu Wartezeiten kommt. Zusätzlich habe ich Muster-Arbeitsverträge auf unsere Homepage gestellt und informiere die Unternehmen präventiv, wenn sich die Gesetzeslage für unsere Mitglieder in wichtigen Bereichen ändert. In diesem Fall werden die Mitglieder meist über unsere Rundschreiben in Kenntnis gesetzt. Aber auch auf der Website des BDS Bayern finden sich Artikel (z.B. über den Umgang mit Vertragsabschlüssen am Telefon). Es lohnt sich also, dort hin und wieder nachzuschauen.
Wie sollten Mitglieder vorgehen, wenn sie eine rechtliche Erstberatung wünschen?
Im Idealfall schreiben mir die Mitglieder eine E-Mail, in der das konkrete Problem bzw. die rechtliche Frage erläutert wird. Das gibt mir die Möglichkeit, den Fall zu prüfen und eine Empfehlung dahingehend auszusprechen, ob das Unternehmen einen Anwalt braucht oder zum Beispiel eine Reaktion durch das Mitglied selbst (ggf. mit meiner Unterstützung bei der Formulierung) ausreicht. Bei laufenden Gerichtsverfahren kann ich allerdings nicht weiterhelfen, hier ist es in der Regel nötig, dass sich das Mitglied einen Anwalt (auf eigene Kosten) nimmt.
Müssen die BDS-Mitglieder bestimmte Unterlagen für Sie bereithalten?
Es ist immer hilfreich, wenn die Selbstständigen ihre Mitgliedsnummer parat haben, aber zwingend ist das nicht. Handelt es sich um eine konkrete Frage zu einem anwaltlichen Schreiben oder einem Arbeitszeugnis, ist es sinnvoll, mir das Dokument vorab zukommen zu lassen. Je mehr Informationen ich vorliegen habe, desto konkreter kann ich eine Empfehlung aussprechen. Bei generellen juristischen Unklarheiten braucht es keine Vorbereitung seitens der Unternehmen.
Können Sie auf allen Rechtsgebieten weiterhelfen?
In der Regel kann ich bei allen juristischen Fragen eine Erstberatung anbieten. Allerdings gibt es Bereiche, bei denen wir aufgrund des Geldwäschegesetzes eine fallbezogenen rechtliche Erstberatung und/oder sonstige Unterstützung ausgeschlossen haben. Dies kann im Detail auch auf der Seite des BDS Bayern (unter „Nutzen/Service Rechtsberatung“) nachgelesen werden.
Welche spezifischen Herausforderungen und rechtliche Themen gibt es aktuell und welche sehen Sie in Zukunft auf Selbstständige in Bayern zukommen?
Die aktuelle Gesetzesflut halte ich für eine große Herausforderung, die auch in Zukunft weiterhin relevant sein wird. Ich bekomme immer wieder mit, dass die Mitgliedsunternehmen nicht mehr wissen, wozu sie gesetzlich verpflichtet sind. Die Schwerpunktthemen in meiner täglichen Arbeit sind momentan der Kündigungsschutz, Abmahnungen, Aufhebungsverträge, Fragen zur Elternzeit und das Urheberrecht.
Zur Person:
Die gebürtige Münchnerin ist 38 Jahre alt und seit 10 Jahren als Rechtsanwältin tätig. Nora Christ studierte an der LMU München Jura. Im ersten Examen mit dem Schwerpunkt Strafrecht und im zweiten Examen mit dem gewählten Berufsfeld Anwaltschaft.
Mitglieder des BDS Bayern erreichen Frau Christ unter der
E-Mail-Adresse: rechtsberatung@bds-bayern.de
und telefonisch unter 089 / 540 56-204.