AOK macht Betriebe fit für 2024

Juli 2023

Mit großen Schritten geht es auf den Jahreswechsel zu. Auch nächstes Jahr ändern sich wieder Gesetze und Regelungen in der Sozialversicherung. Die AOK Bayern – Kooperationspartner des BDS Bayern – unterstützt daher Betriebe und Steuerbüros alljährlich mit ihren Informationen zum Jahreswechsel. „Auch in diesem Jahr können unsere Firmenkunden von diesem praxisnahen Angebot profitieren: In bewährter Form finden die Seminare online statt, sie starten im November“, so Klaus Herrmann, Experte bei der AOK Bayern. „Aufgrund der starken Nachfrage bieten wir erneut 50 Online-Seminare an und versprechen, dass jeder Interessent auch einen Platz bekommt.“ Auf dem Fachportal für Arbeitgeber sind außerdem alle Themen praxisnah aufbereitet. Und selbstverständlich unterstützen die Mitarbeitenden der AOK Bayern bei allen Fragen rund um die Sozialversicherung.

Online-Seminare „Trends & Tipps“

Mit den Online-Seminaren der AOK Bayern erhalten Arbeitgeber und Steuerberater in rund 90 Minuten alle wichtigen Informationen zum Jahreswechsel. Fragen können direkt im Chat gestellt werden. Die AOK-Experten antworten unmittelbar. Der besondere Service für die Teilnehmenden: Alle Fragen und Antworten aus dem Chat werden zusammengefasst und den Teilnehmenden in einem Dokument zusammen mit dem Link zum Videomitschnitt nach dem jeweiligen Online-Seminar zugeschickt. Für die Teilnahme ist lediglich ein PC mit Internetanschluss nötig. Wenn keine Lautsprecher verfügbar sind, kann eine Einwahl per Telefonkonferenz erfolgen. Die Online-Seminare „Trends & Tipps 2024“ starten ab dem 10. November 2023.

Trends und Tipps für 2024 digital

Die digitalen Formate bestehen aus Videos zu einzelnen Themenbereichen, vertiefenden Informationen und einem Expertenforum für individuelle Fragen mit Antwortgarantie innerhalb 24 Stunden. Bei Fragen aus dem Arbeits- und Steuerrecht stehen im begleitenden Expertenforum externe Fachleute für Fragen zur Verfügung. „Die zahlreichen gesetzlichen Änderungen bereiten wir wieder verständlich auf, Interessierte können die Informationen einfach und schnell abrufen“, so Klaus Herrmann.

Viele Themen praxisnah erklärt

Die Themenvielfalt ist auch diesmal groß:

Im Themenbereich „Arbeitsentgelt und Beiträge“ geht es um das Familienstartgesetz, das insbesondere für Väter eine Auswirkung hat und über die Ausgleichskasse U2 abgewickelt werden soll. Die geplanten Erhöhungen des Mindestlohns beeinflussen die Mini- und Midijobs. Es gilt, neue versicherungsrechtliche Beurteilungen vorzunehmen. Außerdem entfällt die seit 1. Oktober 2022 geltende Übergangsregelung und beim unvorhersehbaren Überschreiten der Minijobgrenze gilt es genau hinzuschauen. Die Experten der AOK Bayern beleuchten das Zukunftsfinanzierungsgesetz und seine Auswirkungen auf die Mitarbeiterkapitalbeteiligungen. Zusätzlich steht der Umgang mit dem neuen Qualifizierungsgeld auf der Agenda, wie auch die neue elektronische Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Der Themenbereich „Meldeverfahren“ beschäftigt sich mit der Ablösung der Ausfüllhilfe sv.net durch das SV-Meldeportal. Auch auf Besonderheiten bei Registrierung und Kosten wird eingegangen. Das 8. SGB-IV-Änderungsgesetz enthält Neuerungen, die ab 1. Januar 2024 gelten. So ist die Elternzeit zukünftig elektronisch an die Einzugsstelle zu melden, eine neue elektronische Abfrage der zuständigen Krankenkasse für den einzelnen Mitarbeiter wird eingeführt und es gibt einige Änderungen im Zahlstellenmeldeverfahren.

Die Mitte 2023 in Kraft getretene Pflegereform wird ebenfalls Thema sein. Es steht ein Ausblick auf das geplante digitale Nachweisverfahren an. Fragen aus der Praxis zu den Nachweisen der Elterneigenschaft werden aufgegriffen und durch praktische Tipps ergänzt.

Für die betriebliche Praxis bedeutsam ist auch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das zum 1. Dezember 2024 kommt. Die relevanten Änderungen und die sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten stehen im Fokus.

Ihre AOK vor Ort

„Natürlich stehen Ihnen die bekannten AOK-Ansprechpartner vor Ort jederzeit mit Rat und Tat für vertiefende Fragen zur Umsetzung im Betrieb zur Seite“, ergänzt Klaus Herrmann.

Alle Angebote rund um den Jahreswechsel finden Sie unter www.aok.de/fk/jahreswechsel.

Ab Anfang Oktober ist die Anmeldung zu den Online-Seminaren möglich